Weitere Entscheidungen unten: LG Ulm, 12.07.2019 | SG Detmold, 24.02.2021

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.02.2020 - 10 U 314/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,51054
OLG Stuttgart, 11.02.2020 - 10 U 314/19 (https://dejure.org/2020,51054)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.02.2020 - 10 U 314/19 (https://dejure.org/2020,51054)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - 10 U 314/19 (https://dejure.org/2020,51054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 BGB, § 249 Abs 1 BGB, § 826 BGB, § 287 Abs 1 S 1 ZPO, Art 5 Abs 2 S 1 EGV 715/2007
    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Schadenersatzanspruch aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; Vorteilsausgleichungsanspruch des Schädigers

  • rechtsportal.de

    Parallelentscheidung zu OLG Stuttgart 10 U 199/19 v. 26.11.2019

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2020 - 10 U 314/19
    Soweit ein Hersteller nicht ausdrücklich Abweichendes mitteilt, bringt er mit dem Herstellen und Inverkehrbringen eines Fahrzeugs, das nicht ausdrücklich ohne Straßenzulassung angeboten wird, zum Ausdruck, dass der Einsatz des Fahrzeugs entsprechend seinem Verwendungszweck im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. März 2019 - 13 U 142/18, ZIP 2019, 863, juris Rn. 9; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 2019 - 5 U 1318/18, juris Rn. 22, NJW 2019, 2237).

    Die Zulassungsbehörde kann dem Eigentümer oder Halter dann gemäß § 5 Abs. 1 FZV eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. März 2019 - 13 U 142/18, ZIP 2019, 863, juris Rn. 12).

    Denn wird die EG-Typgenehmigung widerrufen, droht die Stilllegung, werden Nebenbestimmungen angeordnet, ist die fortdauernde Nutzbarkeit von einer Nachrüstung des Fahrzeugs durch den Hersteller abhängig, das heißt, im Auslieferungszustand droht ebenfalls die Stilllegung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. März 2019 - 13 U 142/18, ZIP 2019, 863, juris Rn. 19).

    Die weiteren für den Kauf eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells im Einzelfall maßgeblichen Motive treten demgegenüber in den Hintergrund (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. März 2019 - 13 U 142/18, ZIP 2019, 863, juris Rn. 23 ff.; Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 10 U 11/19).

    Die mit dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs verbundene konkludente Täuschung seitens des Herstellers über das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für die EG-Typgenehmigung wirkt bei allen späteren (Gebrauchtwagen-) Verkäufen (vor Bekanntwerden der Abschalteinrichtung) fort, weil hinsichtlich derartiger Angaben der Verkäufer lediglich das durch den Hersteller vermittelte Wissen weitergibt und der Käufer insoweit auf die Herstellerangaben vertraut (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. März 2019 - 13 U 142/18, juris Rn. 28; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 2019 - 5 U 1318/18, juris Rn. 44).

    Als Beweggrund für das Handeln der Beklagten kommt allein eine angestrebte Kostensenkung und Gewinnmaximierung in Betracht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. März 2019 - 13 U 142/18, ZIP 2019, 863, juris Rn. 32).

    Diese Pflichtverletzung ist für den Rechtskreis des Käufers ersichtlich von Bedeutung, weil über einen die Kaufentscheidung wesentlich beeinflussenden Umstand getäuscht wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. März 2019 - 13 U 142/18, juris Rn. 40 f.).

    Soweit es sich dabei nicht um einen Vorstand im aktienrechtlichen Sinne handelt, spricht im Hinblick auf das Gewicht der Entscheidung zumindest eine starke tatsächliche Vermutung dafür, dass es sich um einen Repräsentanten im Sinn der höchstrichterlichen Rechtsprechung handelt, weil er Entscheidungen trifft, die üblicherweise der Unternehmensführung vorbehalten sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. März 2019 - 13 U 142/18, juris Rn. 55 ff.).

    Dazu hätte sie mindestens zu den von ihr behaupteten internen Untersuchungen sowie Ermittlungen durch beauftragte externe Personen im Einzelnen vortragen und darlegen müssen, welche Personen die Entwicklung der Softwarefunktion beauftragt bzw. bei dem Zulieferer bestellt haben und was die üblichen Abläufe bei einem solchen Auftrag bzw. einer Entscheidung von solcher Tragweite sind (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. März 2019 - 13 U 142/18, juris Rn. 60 ff. m.w.N.).

  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2020 - 10 U 314/19
    Denn die Beklagte ging davon aus, dass die so ausgerüsteten Fahrzeuge als Neu- (und später auch als Gebraucht-) wagen unverändert durch Dritte weiterveräußert werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03. Januar 2019 - 18 U 70/18, NZV 2019, 249, juris Rn. 21 ff.; Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 10 U 11/19).

    Ein Fahrzeugkäufer geht berechtigterweise davon aus, dass die insoweit notwendige Typgenehmigung und Betriebszulassung nicht mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet sind, die sich daraus ergeben, dass sie durch Verheimlichen der Umschaltlogik gegenüber den maßgeblichen öffentlichen Stellen erschlichen wurden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03. Januar 2019 - 18 U 70/18, NZV 2019, 249, juris Rn. 44; Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 10 U 11/19).

    Die Funktionsweise des Updates wird von der Beklagten nicht im Detail offengelegt; eine Beurteilung und Folgenabschätzung ist daher von vornherein nicht möglich (OLG Köln, Beschluss vom 03. Januar 2019 - 18 U 70/18, NZV 2019, 249, juris Rn. 47).

    Nach der Lebenserfahrung ist praktisch auszuschließen, dass ein potentieller Fahrzeugkäufer wie der Kläger das streitgegenständliche Fahrzeug zu denselben Bedingungen erworben hätte, wenn er gewusst hätte, dass das Zulassungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und daher die dauernde Nutzbarkeit des Fahrzeugs im Straßenverkehr gefährdet ist (OLG Köln, Beschluss vom 03. Januar 2019 - 18 U 70/18, NZV 2019, 249, juris Rn. 45).

    Dieser Vortrag genügt im vorliegenden Fall, um eine sogenannte sekundäre Darlegungslast der Beklagten auszulösen (OLG Köln, Beschluss vom 03. Januar 2019 - 18 U 70/18, Rn. 32 ff.; a.A. OLG München, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 13 U 566/17).

  • OLG Stuttgart, 24.09.2019 - 10 U 11/19

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen VW-Gebrauchtwagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2020 - 10 U 314/19
    Denn die Beklagte ging davon aus, dass die so ausgerüsteten Fahrzeuge als Neu- (und später auch als Gebraucht-) wagen unverändert durch Dritte weiterveräußert werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03. Januar 2019 - 18 U 70/18, NZV 2019, 249, juris Rn. 21 ff.; Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 10 U 11/19).

    Ein Fahrzeugkäufer geht berechtigterweise davon aus, dass die insoweit notwendige Typgenehmigung und Betriebszulassung nicht mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet sind, die sich daraus ergeben, dass sie durch Verheimlichen der Umschaltlogik gegenüber den maßgeblichen öffentlichen Stellen erschlichen wurden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03. Januar 2019 - 18 U 70/18, NZV 2019, 249, juris Rn. 44; Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 10 U 11/19).

    Der Schadensbegriff des § 826 BGB ist auch subjektbezogen, so dass bei wertender Betrachtung Vermögensminderungen umfasst sind, wie - bei Eingriff in die Dispositionsfreiheit - die Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung oder die Vermögensgefährdung durch Eingehung eines nachteiligen Geschäfts (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03, BGHZ 161, 361, Rn. 16; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, juris Rn. 18; Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 10 U 11/19; MüKoBGB/ Wagner, 7. Aufl. 2017, § 826 Rn. 41 ff.).

    Die weiteren für den Kauf eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells im Einzelfall maßgeblichen Motive treten demgegenüber in den Hintergrund (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. März 2019 - 13 U 142/18, ZIP 2019, 863, juris Rn. 23 ff.; Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 10 U 11/19).

    Die Beklagte hat Behörden wie Käufer unter Inkaufnahme von deren Schädigung ebenso wie der Schädigung der Umwelt allein aus Profitstreben getäuscht (Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 10 U 11/19).

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2020 - 10 U 314/19
    Sie kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15, juris Rn. 16).

    Fahrlässigkeit, auch grobe, genügt nicht (BGH, Urteil vom 06. Juni 1962 - V ZR 125/60, NJW 1962, 1766; Teilversäumnis- und Endurteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250, Rn. 25: Eine Schädigung ist erkennbar und drängt sich auf!).

    Es genügt, dass der Schädiger den Schadenseintritt vorausgesehen und die Schädigung im Sinne eines direkten Vorsatzes gewollt oder jedenfalls im Sinne eines bedingten Vorsatzes billigend in Kauf genommen hat (BGH, Urteil vom 20. November 2012 - VI ZR 268/11, NJW-RR 2013, 550, Rn. 32; Teilversäumnis- und Endurteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250, Rn. 26; Palandt/Sprau, BGB, 78. Aufl. 2019, § 826 Rn. 10 f.).

    Sämtliche subjektiven Tatbestandselemente müssen angesichts des personalen Charakters der sittenwidrigen Schädigung vielmehr grundsätzlich in einer natürlichen Person verwirklicht sein (vgl. BGH, Teilversäumnis- und Endurteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250, Rn. 23 ff.).

  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2020 - 10 U 314/19
    Soweit ein Hersteller nicht ausdrücklich Abweichendes mitteilt, bringt er mit dem Herstellen und Inverkehrbringen eines Fahrzeugs, das nicht ausdrücklich ohne Straßenzulassung angeboten wird, zum Ausdruck, dass der Einsatz des Fahrzeugs entsprechend seinem Verwendungszweck im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. März 2019 - 13 U 142/18, ZIP 2019, 863, juris Rn. 9; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 2019 - 5 U 1318/18, juris Rn. 22, NJW 2019, 2237).

    In der Durchführung des Updates kann daher weder ein Verzicht auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gesehen werden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 2019 - 5 U 1318/18, juris Rn. 98) noch kann ein nachträgliches Entfallen des Schadens angenommen werden.

    Die mit dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs verbundene konkludente Täuschung seitens des Herstellers über das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für die EG-Typgenehmigung wirkt bei allen späteren (Gebrauchtwagen-) Verkäufen (vor Bekanntwerden der Abschalteinrichtung) fort, weil hinsichtlich derartiger Angaben der Verkäufer lediglich das durch den Hersteller vermittelte Wissen weitergibt und der Käufer insoweit auf die Herstellerangaben vertraut (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. März 2019 - 13 U 142/18, juris Rn. 28; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 2019 - 5 U 1318/18, juris Rn. 44).

    Denn auch ohne das schädigende Ereignis hätte der Kläger ein Kraftfahrzeug geführt und die daraus resultierenden Nutzungsvorteile auf eigene Kosten für sich in Anspruch genommen (OLG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 2019 - 5 U 1318/18, juris Rn. 103 ff.).

  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2020 - 10 U 314/19
    Der Schadensbegriff des § 826 BGB ist auch subjektbezogen, so dass bei wertender Betrachtung Vermögensminderungen umfasst sind, wie - bei Eingriff in die Dispositionsfreiheit - die Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung oder die Vermögensgefährdung durch Eingehung eines nachteiligen Geschäfts (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03, BGHZ 161, 361, Rn. 16; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, juris Rn. 18; Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 10 U 11/19; MüKoBGB/ Wagner, 7. Aufl. 2017, § 826 Rn. 41 ff.).

    Die Eigenschaften des streitgegenständlichen Fahrzeugs und damit der abgeschlossene Vertrag entsprachen nicht den berechtigten Erwartungen des getäuschten Klägers und die Leistung war und ist für seine Zwecke nicht voll brauchbar (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, juris Rn. 61 ff.).

    Wenn wie hier der Geschädigte durch Täuschung eines Dritten zum Abschluss eines Vertrags veranlasst wurde, steht ihm im Rahmen der Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB) ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Folgen dieses Vertrags zu, das heißt, Ausgleich der für den Vertrag getätigten Aufwendungen durch den Schädiger gegen Herausgabe des aus dem Vertrag Erlangten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, juris Rn. 41; Urteil vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, juris Rn. 28).

  • OLG Köln, 16.07.2018 - 27 U 10/18

    Rechtsstellung des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2020 - 10 U 314/19
    Es erscheint lebensfremd, dass die Beklagte das mit der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung verbundene erhebliche Risiko ohne wirtschaftlichen Vorteil eingegangen wäre (OLG Köln, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 27 U 10/18, juris Rn. 20).

    Angesichts der Tragweite der Entscheidung über die riskante Gestaltung der Motorsteuerungssoftware in einer solch hohen Anzahl von Motoren erscheint es mehr als fernliegend, dass die Entscheidung für eine greifbar rechtswidrige Software ohne Einbindung des Vorstands erfolgt und lediglich einem Verhaltensexzess untergeordneter Konstrukteure zuzuschreiben sein könnte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 27 U 10/18, juris Rn. 26; Heese, NJW 2019, S. 257, 260).

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2020 - 10 U 314/19
    Bei der im Fahrzeug der Klägerin vorhandenen Einrichtung, die bei erkanntem Prüfstandlauf eine verstärkte Abgasrückführung aktiviert, handelt es sich um eine nach Art. 5 Abs. 2 S. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29.06.2007; nachfolgend: VO 715/2007/EG) unzulässige Abschalteinrichtung (vgl. ausführlich BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019 - VIII ZR 225/17, juris Rn. 6 ff., NJW 2019, 1133 m.w.N.).

    Aufgrund dieser unzulässigen Abschalteinrichtung drohte dem Kläger bereits im Zeitpunkt des Erwerbs des streitgegenständlichen Fahrzeugs der Widerruf der erteilten, aber lediglich formal wirksamen EG-Typgenehmigung und in der Folge die Betriebsuntersagung oder -beschränkung auf öffentlichen Straßen gemäß § 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (im Folgenden: FZV; vgl. ausführlich BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019 - VIII ZR 225/17, juris Rn. 18 ff., NJW 2019, 1133).

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2020 - 10 U 314/19
    Der insoweit sekundär Darlegungspflichtige kann dabei im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen und Mitteilung der Ergebnisse verpflichtet sein (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2017 - I ZR 19/16, juris Rn. 14 ff.; Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14, juris Rn. 37 ff.).
  • OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17

    Kein Schadensersatz von VW für Käufer von Diesel mit Abschaltautomatik

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.02.2020 - 10 U 314/19
    Anders als die Beklagte meint, ist dieses Ergebnis auch nicht unter Schutzzweckgesichtspunkten zu korrigieren (a.A. OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2019 - 7 U 134/17, ZIP 2019, 815, juris Rn. 186 f.).
  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

  • BGH, 24.10.2014 - V ZR 45/13

    Zession einer Grundschuld: Sekundäre Darlegungslast des Zessionars bei konkretem

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 13 U 37/19

    Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. VW-Diesel-Skandal

  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 36/00

    Bereicherungsausgleich in Drei-Personen-Verhältnis bei wirksamer Anweisung

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

  • OLG Stuttgart, 26.11.2019 - 10 U 154/19

    Kaufvertrag über ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Schadenersatzanspruch

  • BGH, 21.09.1971 - VI ZR 122/70

    Ärztlicher Behandlungsfehler - Chefarzt - Krankenhaus - Eigenverantwortung -

  • OLG München, 25.07.2017 - 13 U 566/17

    Schadensersatzforderung wegen Täuschung

  • BGH, 28.06.1966 - VI ZR 287/64
  • BGH, 12.07.1966 - VI ZR 1/65

    Verwendung einer Schätzurkunde für ein Grundstück gegenüber einem Dritten zur

  • BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

  • VG Magdeburg, 02.07.2018 - 1 B 268/18

    Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und

  • LG Ulm, 12.07.2019 - 3 O 85/19

    Rückzahlung des um eine Nutzungsvergütung verminderten Kaufpreises eines

  • OLG München, 29.09.2021 - 7 U 2983/21

    Hemmung der Verjährungsfrist durch Musterfeststellungsverfahren

    Sie wird auch in der Rechtsprechung geteilt (für 250.000 km etwa die Vorinstanz zu OLG Stuttgart, Urteil vom 11.02.2020 - 10 U 314/19; sogar für 300.000 km: Brandenburgisches OLG, Urteil vom 08.06.2021 - 3 U 124/20; OLG Koblenz vom 30.06.2020 - 3 U 123/20, juris-Rn. 37; OLG Stuttgart, Urteil vom 28.11.2019 - 14 U 89/19, juris-Rn. 69).
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   LG Ulm, 12.07.2019 - 10 U 314/19   

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LG Ulm, 12.07.2019 - 10 U 314/19 (https://dejure.org/2019,67476)
LG Ulm, Entscheidung vom 12.07.2019 - 10 U 314/19 (https://dejure.org/2019,67476)
LG Ulm, Entscheidung vom 12. Juli 2019 - 10 U 314/19 (https://dejure.org/2019,67476)
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   SG Detmold, 24.02.2021 - S 10 U 314/19   

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https://dejure.org/2021,19569
SG Detmold, 24.02.2021 - S 10 U 314/19 (https://dejure.org/2021,19569)
SG Detmold, Entscheidung vom 24.02.2021 - S 10 U 314/19 (https://dejure.org/2021,19569)
SG Detmold, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - S 10 U 314/19 (https://dejure.org/2021,19569)
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